Expertise Kleinwasserkraftwerk
Entscheidungsgrundlagen für die Bemessung der entschädigungslos zu tragenden Produktionseinbussen bei Restwassersanierungen gemäss Art. 80 GSchG.
Als Grundlage für den Legislaturschwerpunkt 4 der Stadt Zürich (Zürich auf dem Weg zur 2000 Watt-Gesellschaft) sowie für die Luftreinhaltepolitik der Stadt werden die luftschadstoffbedingten Gesundheitskosten der städtischen Bevölkerung und der in Zürich Arbeitenden ermittelt.