Auftraggeber/in
Bundesamt für Umwelt
Jahr
Ökonomie

VOBU Anpassung Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Lärm

econcept und n-Sphere haben im Auftrag des Bundesamts für Umwelt mögliche Massnahmen zur Anpassung der Rechtsgrundlagen im Lärmschutz, hin zu einer besseren Einhaltung von lärmschutzrechtlichen Vorgaben, modelliert und hinsichtlich volkswirtschaftlichen Auswirkungen beurteilt.

Lärm schadet der Gesundheit, führt zu Wertverlusten von Immobilien, beeinträchtigt touristische Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Mittels der Lärmschutzverordung (LSV) soll die Bevölkerung von lästigem und schädlichem Lärm geschützt werden. Die heutigen Grenzwerte für Lärm entsprechen dabei nicht mehr den Anforderungen des Umweltschutzgesetz (USG), welches sich auf wissenschaftliche Grundlagen zur Schädlichkeit von Lärm bezieht. Das Bundesamt für Umwelt prüft gemeinsam mit ASTRA, BAV, BAZL und ARE die Einführung verschärfter Grenzwerte und zusätzlichen Vorgaben im Lärmschutz. econcept hat gemeinsam mit n-Sphere AG die Wirkungen ausgewählter Massnahmen zur Verschärfung des Lärmschutz simuliert und einer volkswirtschaftlichen Beurteilung nach Massgabe der Regulierungsfolgeabschätzung für umweltbezogene Massnahmen vorgenommen.

Zusammenarbeit

n-Sphere AG

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Ansprechperson

Benjamin Buser

Regional­ökonomie und Standort­entwicklung, Wachstums- und Innovations­politik, Evaluationen, Strategie und Organisation

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