Nicht beantragt, obwohl berechtigt: Nichtbezug von Sozialleistungen in Basel-Stadt 2022
Ergänzungsleistungen, Familienmietzinsbeiträge und Prämienverbilligungen sind zentrale Instrumente der Armutsprävention – werden aber von vielen Basler Haushalten trotz Anspruch nicht beansprucht. econcept und die Berner Fachhochschule haben den Nichtbezug für das Jahr 2022 gemessen und Risikogruppen benannt.
Nicht alle Personen, die rechnerisch Anspruch auf bedarfsabhängige Sozialleistungen haben, beziehen diese auch. Auf Grundlage verknüpfter Steuerdaten aus dem Jahr 2022 analysiert die Studie Einkommen, Vermögen und weitere Anspruchskriterien auf Ebene wirtschaftlicher Haushaltseinheiten. Gleichzeitig ermöglicht sie einen Vergleich mit der Vorgängerstudie (Datenbasis 2015). Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild:
- 23 % der Anspruchsberechtigten beziehen keine Prämienverbilligung – ein Anstieg gegenüber 2015 (+2.4 Prozentpunkte)
- Bei den Familienmietzinsbeiträgen sinkt die Nichtbezugsquote von 24 % auf 18 %
- Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV liegt sie bei 32 %, ein Rückgang um rund 4 Prozentpunkte seit 2015.
Innerhalb der untersuchten Gruppen zeigen sich Unterschiede: Bei den Haushaltsformen ist der Nichtbezug bei Paaren ohne Kinder am höchsten, während Familien mit Kindern und Alleinerziehende Leistungen häufiger beziehen. Bei den Prämienverbilligungen verzichten junge Erwachsene (19–25 Jahre) am häufigsten, bei den Ergänzungsleistungen betrifft der Nichtbezug eher Rentnerhaushalte mit jüngeren Mitgliedern. Zudem ist der Nichtbezug innerhalb der Kategorien bei Personen aus EU‐/EFTA-Staaten sowie bei (teil-)selbständig Erwerbstätigen ausgeprägt. Generell gilt: Je näher das Einkommen an der Anspruchsschwelle liegt, desto häufiger wird auf einen Bezug verzichtet.
Trotz tieferen Quoten bei den Familienmietzinsbeiträgen und Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen in Basel rund 19’000 Personen mindestens eine Leistung trotz Anspruch nicht. Damit bleibt Nichtbezug nach wie vor sozialpolitisch relevant.