Nicht beantragt, obwohl berechtigt: Nicht­bezug von Sozial­leistungen in Basel-Stadt 2022

Ergänzungs­leistungen, Familien­mietzins­beiträge und Prämien­verbilligungen sind zentrale Instrumente der Armuts­prävention – werden aber von vielen Basler Haushalten trotz Anspruch nicht beansprucht. econcept und die Berner Fachhochschule haben den Nicht­bezug für das Jahr 2022 gemessen und Risiko­gruppen benannt.


Nicht alle Personen, die rechnerisch Anspruch auf bedarfs­abhängige Sozial­leistungen haben, beziehen diese auch. Auf Grund­lage verknüpfter Steuer­daten aus dem Jahr 2022 analysiert die Studie Ein­kommen, Vermögen und weitere Anspruchs­kriterien auf Ebene wirt­schaft­licher Haushalts­einheiten. Gleich­zeitig ermöglicht sie einen Vergleich mit der Vorgänger­studie (Daten­basis 2015). Die Ergeb­nisse zeigen ein differen­ziertes Bild:

  • 23 % der Anspruchs­berechtigten beziehen keine Prämien­verbilli­gung – ein Anstieg gegen­über 2015 (+2.4 Prozent­punkte)
  • Bei den Familien­miet­zins­beiträgen sinkt die Nicht­bezugs­quote von 24 % auf 18 %
  • Bei den Ergänzungs­leistungen zur AHV liegt sie bei 32 %, ein Rück­gang um rund 4 Prozent­punkte seit 2015.

Inner­halb der unter­suchten Gruppen zeigen sich Unter­schiede: Bei den Haushalts­formen ist der Nicht­bezug bei Paaren ohne Kinder am höchsten, während Familien mit Kindern und Allein­erziehende Leistungen häufiger beziehen. Bei den Prämien­verbilli­gungen verzichten junge Erwachsene (19–25 Jahre) am häufigsten, bei den Ergänzungs­leistungen betrifft der Nicht­bezug eher Rentner­haus­halte mit jüngeren Mit­gliedern. Zudem ist der Nicht­bezug inner­halb der Kategorien bei Personen aus EU‐/EFTA-Staaten sowie bei (teil­-)selb­ständig Erwerbs­tätigen ausge­prägt. Generell gilt: Je näher das Ein­kommen an der Anspruchs­schwelle liegt, desto häufiger wird auf einen Bezug verzichtet.

Trotz tieferen Quoten bei den Familien­miet­zins­beiträgen und Ergänzungs­leistungen zur AHV beziehen in Basel rund 19’000 Personen mindestens eine Leistung trotz Anspruch nicht. Damit bleibt Nicht­bezug nach wie vor sozial­politisch relevant.

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