Heisst es entweder Lärmschutz oder Wohlstand – oder geht beides zusammen?

Das BAFU prüft An­pas­sung­en der Lärm­schutz­re­ge­lun­gen. econcept hat ge­mein­sam mit n-Sphere die vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men volks­wirt­schaft­lich be­ur­teilt.


Ver­kehr, Pro­duk­ti­on und Trans­port sind un­ver­zicht­bar für un­se­ren Wohl­stand, ver­ur­sa­chen aber auch Lärm. Da­mit be­ein­träch­ti­gen sie Ge­sund­heit und Er­ho­lung und min­dern die At­trak­ti­vi­tät von Land­schaf­ten und Sied­lungs­räu­men. Das Um­welt­schutz­ge­setz ver­pflich­tet Be­trei­ber lärm­i­ger An­la­gen, «schäd­li­chen oder läs­ti­gen Lärm» zu ver­mei­den – die Lärm­schutz­ver­ord­nung (LSV) legt da­zu Grenz­wer­te und Auf­la­gen fest.

Nach Ein­schät­zung der Eid­ge­nös­si­schen Kom­mis­si­on zur Lärm­be­käm­p­fung (EKLB) reicht die heu­ti­ge LSV nicht aus. Das BAFU hat dar­auf­hin neun Mass­nah­men ent­wi­ckelt, um die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wir­kungs­vol­ler zu ge­stal­ten. econcept und n-Sphere ha­ben die­se Mass­nah­men im Auf­trag des BAFU volks­wirt­schaft­lich be­wer­tet.

Die Ana­ly­se zeigt: Ver­hält­nis­mäs­si­ge Mass­nah­men sind so­wohl um­welt­recht­lich als auch volks­wirt­schaft­lich sinn­voll. Zwei Mass­nah­men wer­den hin­ge­gen nur in an­ge­pass­ter Form emp­foh­len. Zu­dem soll die Be­ur­tei­lung von Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, wirt­schaft­li­cher Trag­bar­keit und raum­pla&shy­ne­ri&shy­schen In­ter­es­sen wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den.

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