Heisst es entweder Lärmschutz oder Wohlstand – oder geht beides zusammen?
Das BAFU prüft Anpassungen der Lärmschutzregelungen. econcept hat gemeinsam mit n-Sphere die vorgeschlagenen Massnahmen volkswirtschaftlich beurteilt.
Verkehr, Produktion und Transport sind unverzichtbar für unseren Wohlstand, verursachen aber auch Lärm. Damit beeinträchtigen sie Gesundheit und Erholung und mindern die Attraktivität von Landschaften und Siedlungsräumen. Das Umweltschutzgesetz verpflichtet Betreiber lärmiger Anlagen, «schädlichen oder lästigen Lärm» zu vermeiden – die Lärmschutzverordnung (LSV) legt dazu Grenzwerte und Auflagen fest.
Nach Einschätzung der Eidgenössischen Kommission zur Lärmbekämpfung (EKLB) reicht die heutige LSV nicht aus. Das BAFU hat daraufhin neun Massnahmen entwickelt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen wirkungsvoller zu gestalten. econcept und n-Sphere haben diese Massnahmen im Auftrag des BAFU volkswirtschaftlich bewertet.
Die Analyse zeigt: Verhältnismässige Massnahmen sind sowohl umweltrechtlich als auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Zwei Massnahmen werden hingegen nur in angepasster Form empfohlen. Zudem soll die Beurteilung von Verhältnismässigkeit, wirtschaftlicher Tragbarkeit und raumpla­neri­schen Interessen weiterentwickelt werden.
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