Basel-Stadt nutzt OECD-Steuereinnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität
Dank dem Ja zum «Basler Standortpaket» kann Basel-Stadt Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer in Massnahmen zur Förderung von Innovation, Gesellschaft und Umwelt investieren. econcept hat den Kanton bei der Ausarbeitung entsprechender Förderinstrumente unterstützt.

Im Juni 2023 hatte das Schweizer Stimmvolk dem Bundesbeschluss über die international koordinierte Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen – der sogenannten OECD-Steuerreform – mit einem deutlichen Ja-Anteil von 78.5 % zugestimmt. Für in der Schweiz ansässige Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. CHF gilt seither der international koordinierte Mindeststeuersatz von 15 %.
Für betroffene Unternehmen im Kanton Basel-Stadt bedeutet dies ab 2025 eine Erhöhung der Gewinnsteuer um zwei Prozentpunkte – für forschungs- und innovationsstarke Unternehmen aus der Pharma- und Life-Science-Branche mit eigener Patentbox fällt der Anstieg noch deutlich höher aus.
Infolge der Annahme des neuen Standortfördergesetzes «Basler Standortpaket» durch das Stimmvolk von Basel-Stadt im Mai 2025 verfügt der Kanton nun über die Kompetenz, diese steuerlichen Mehreinnahmen zweckgebunden zur Stärkung der Standortattraktivität einzusetzen. Vorgesehen sind gezielte Massnahmen in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt.
econcept hat den Kanton Basel-Stadt dabei unterstützt, wichtige Förderinstrumente zu entwickeln: darunter eine innovationsorientierte Förderstruktur für forschungs- und innovationsstarke Unternehmen, den Ausbau der kantonalen Förderung zur freiwilligen Einführung der Elternzeit in interessierten Unternehmen sowie neue Anreize für unternehmerische Initiativen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen über gesetzliche Vorgaben hinaus.
Wir haben dazu die Grundlagen erarbeitet, Handlungsoptionen entwickelt und Simulationsrechnungen durchgeführt. Überdies haben wir ein Normkonzept als Grundlage für die zwischenzeitlich geltende Umsetzungsverordnung erstellt. Ab dem 1. Januar 2026 können Unternehmen direkt von den neuen Fördermassnahmen des Standortpakets profitieren.