Evaluation der Ausbildungshilfe nach dem Opferhilfegesetz
Gegenstand der Evaluation sind die Ausbildungen, welche vom Bund gemäss Art. 18 OHG /Art. 8 OHV finanziell unterstützt werden. Ziel der Evaluation ist es zu erfahren, ob die vom Bund unterstützten Kurse den Ausbildungsbedürfnissen der mit der Opferhilfe betrauten Personen entsprechen. Mit Hilfe der Untersuchungsergebnisse sollen das Angebot und die Nachfrage der Aus- und Weiterbildungskurse optimal aufeinander abgestimmt sowie qualitätsverbessernde bzw. -hindernde Faktoren für die Opferhilfearbeit plausibel nachgewiesen werden.
Bericht
Schliessen X